Als tarifgebundenes Mitglied profitieren Sie von den tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen. So können beispielsweise nur tarifgebundene Einrichtungen von speziellen Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes profitieren. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
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der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
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