Bärbel Bas (SPD) wurde vor wenigen Tagen zur neuen Bundesarbeitsministerin ernannt. Mit einem beeindruckenden politischen Hintergrund und einer klaren Vision für die Zukunft der Arbeitswelt in Deutschland, hat sie bereits wichtige Stellungnahmen zu Themen wie Tarifbindung und Arbeitszeit abgegeben.
Bärbel Bas betonte immer wieder die Bedeutung von Tarifverträgen als Instrument zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und angemessener Löhne. Sie ist der Meinung, dass eine starke Tarifbindung nicht nur den Arbeitnehmern zugutekommt, sondern auch den Unternehmen Stabilität und Planungssicherheit bietet. In ihren Reden und Interviews (z.B. Interview im "Tagesspiegel"v. 20. April 2025 oder auch in der Rede auf dem Gewerkschaftstag des DGB am 15. März 2025) hat sie mehrfach darauf hingewiesen, dass die Tarifbindung gestärkt werden muss, um den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Gerechtigkeit zu fördern.
Ein weiteres zentrales Thema in Bärbel Bas' Agenda ist die Arbeitszeit. Sie setzt sich für flexible Arbeitszeitmodelle ein, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, Beruf und Privatleben besser in Einklang zu bringen. Sie ist der Ansicht, dass flexible Arbeitszeiten nicht nur zur Zufriedenheit der Beschäftigten beitragen, sondern auch die Produktivität und Innovationskraft der Unternehmen stärken können.
Mit dieser Haltung wird 1:1 auch das gespiegelt, was bereits im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Der sieht bei den Fragen zur Arbeitszeitgestaltung den Dialog mit den Sozialpartnern, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vor. Eine Flexibilisierung dürfte u.E. tatsächlich vor allem für tarifgebundene Unternehmen verhandelt werden.
Im Koalitionsvertrag wurde zudem angekündigt, dass Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werdensollen. Mit Bärbel Bas, die ursprünglich unter anderem auch einmal eine Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte absolviert hat und daher direkt aus der Praxis kommt, dürfte das hoffentlich auch schnell umgesetzt werden. Sofern Zuschläge für Mehrarbeit steuerfrei und damit aller Voraussicht nach auch beitragsfrei in der Sozialversicherung werden, wird die Gesamtbelastung auch bei den Arbeitgebern erträglich bleiben.
Berlin, den 08.05.2025 MdC