Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Künstlersozialversicherung bleibt unverändert bei 4,2%
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