Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt starkes Beweismittel
Das Arbeitsgericht Nordhausen entschied am 06.11.2025 zum Aktenzeichen 3 Ca 438/25, ob ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern darf, wenn Zweifel an einer Krankschreibung bestehen.
Die Arbeitnehmerin hatte nach einem Personalgespräch mit längerer Frist gekündigt und sich unmittelbar danach für mehrere Wochen krankschreiben lassen. Der Arbeitgeber trug vor, sie habe angekündigt, nun krank zu machen und sich einen Krankenschein zu holen. Er verweigerte deshalb die Lohnfortzahlung. Das Gericht gab der Arbeitnehmerin recht.
Der rechtliche Maßstab
Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat im deutschen Arbeitsrecht einen hohen Beweiswert. Sie gilt grundsätzlich als Nachweis dafür, dass tatsächlich Arbeitsunfähigkeit besteht.
Der Arbeitgeber kann diesen Beweiswert nur erschüttern, wenn er konkrete Tatsachen darlegt und im Streitfall beweist, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung begründen. Bloße Vermutungen oder ein allgemeines Misstrauen genügen nicht.
Eine angekündigte Erkrankung kann grundsätzlich geeignet sein, Zweifel zu begründen. Entscheidend ist jedoch, dass eine solche Ankündigung auch bewiesen werden kann.
Im vorliegenden Fall stand Aussage gegen Aussage. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die Arbeitnehmerin eine entsprechende Äußerung tatsächlich gemacht hatte. Da der Arbeitgeber die Beweislast trägt, war er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Bedeutung für Arbeitgeber
Die Entscheidung verdeutlicht, dass hohe Anforderungen gelten, wenn die Zahlung im Krankheitsfall verweigert werden soll. Die zeitliche Nähe zwischen Kündigung und Krankschreibung genügt für sich genommen nicht. Auch eine insgesamt auffällige Situation ersetzt keinen tragfähigen Nachweis.
Kann der Arbeitgeber seine Zweifel nicht konkret belegen, bleibt es beim hohen Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung.
Praxishinweise
In konfliktbelasteten Situationen sollten Arbeitgeber Gespräche sorgfältig dokumentieren. Sinnvoll ist es, zeitnah Gesprächsnotizen zu fertigen und nach Möglichkeit eine weitere Person hinzuzuziehen. Wortlaut, Datum und Ablauf sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
Problematische Äußerungen müssen im Streitfall belegbar sein. Ohne Zeugen oder andere Beweismittel lässt sich der Beweiswert einer Bescheinigung kaum erschüttern.
Eine vorschnelle Verweigerung der Entgeltfortzahlung ist riskant. Erweist sie sich als unbegründet, drohen Nachzahlungen und Prozesskosten. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung.
02.03.2026 Sebastian Dittrich


