Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft

Vor allem für Arbeitgeber mit mehr als 49 Beschäftigten wird das Hinweisgeberschutzgesetz jetzt sehr schnell relevant werden. Erst im Mai erfolgte eine Einigung im Gesetzgebungsverfahren und das Gesetz wurde nun vor einigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für Arbeitgeber mit mehr als 249 Beschäftigten gibt es keine Übergangsfrist, d.h. hier besteht dringender Handlungsbedarf.  Eine der wichtigsten Regelungen im Gesetz ist die Verpflichtung zur Schaffung sog. "interner Meldestellen", die allerdings nicht zwangsläufig mit eigenem Personal geschaffen werden müssen. Möglich ist auch das Outsourcing an geeignete Dienstleister.

Arbeitgeber mit mehr als 49 und bis zu 249 Beschäftigten können sich dabei auch zusammenschließen und gemeinsame Meldestellen einrichten. Zudem besteht für diese Arbeitgeber eine Umsetzungsfrist erst zum Dezember diesen Jahres. 

Eine Zusammenfassung des Gesetzes und die Folgen für unsere Mitgliedseinrichtungen werden wir in Kürze erarbeiten. Zugleich werden wir eruieren, ob ggf. die Einrichtung gemeinsamer Meldestellen über unseren Verband sinnvoll sein könnte.

Auf jeden Fall wird das Gesetz bei Arbeitgebern mit mehr als 49 Beschäftigten entweder mehr Personal für die Einrichtung von Meldestellen erfordern oder aber Kosten für die Beauftragung externer Dienstleister nach sich ziehen.

MdC

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