Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

Der Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer führt in Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am letzten Donnerstag in zwei Revisionsverfahren entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt.

Die Entscheidung des BVerwG ist sehr zu begrüßen, da die Rechtsprechung dazu in vielen Fällen nicht ganz so deutlich wurde.

Der Volltext liegt noch nicht vor, aber es gibt schon eine Pressemitteilung.

MdC 26.10.2019

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