Mit dieser Frage hatte sich das LAG Köln zu beschäftigen.
Im Zeugnis ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben - und nicht etwa der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist.
24.06.2020 MdC
Mit dieser Frage hatte sich das LAG Köln zu beschäftigen.
Im Zeugnis ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben - und nicht etwa der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist.
24.06.2020 MdC
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