Ersatzruhetage bei Feiertagsarbeit

Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG einen Ersatzruhetag haben. Ein Ersatzruhetag in diesem Sinn ist ein Werktag, an dem der Arbeitnehmer von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr keine Arbeitsleistung erbringt. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.

BAG Urteil v. 8.12.2021, 10 AZR 641/1910 AZR 641/19

 

Anm.: Diese Entscheidung betrifft nicht die Fälle, in denen durch (andere) Tarifverträge zulässige Abweichungen geregelt werden.

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Michaelkirchstraße 17-18

10179 Berlin

Tel: 030-814513980

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

agv logo white

 

 

 

 

 

    gew logo white

HINWEIS! Diese Seite verwendet Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
纸飞机下载纸飞机官网 纸飞机官网下载纸飞机下载safew官网 safew下载safew官网下载safew官网safew下载safew下载safew下载quickq官网quickq官网quickq下载纸飞机官网纸飞机下载