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Ausweitung unseres Angebotes auf Bundesebene

Mittlerweile sind in unserem Verband Einrichtungen aus 5 Bundesländern vertreten, so dass wir die Mitgliederversammlung 2020 in Kassel veranstalten wollen. Wir werden versuchen, die Versammlung an unseren Fachtag 2020 anzudocken (siehe Rubrik Fortbildungen).

Geplant ist u.a. auch eine Änderung der Satzung, die den differenzierten Bedürfnissen der einzelnen Länder Rechnung trägt.

Die Gesamtentwicklung sehen wir ausgesprochen positiv. Da zudem einige arbeitsrechtliche Themen (Arbeitszeit, BAV etc.) gut auf der überörtlichen Ebene angesiedelt werden können, wird auch eine dahingehende Erweiterung unserer Aufgaben diskutiert werden.

 

Rechengrößen Sozialversicherung 2020

Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 beschlossen. Demnach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Werte.

Bitte beachten Sie, dass die Rechgrößen nichts mit den geplanten Sozialversicherungsbeiträgen zu tun haben. Diese stehen noch nicht fest, werden sich aber wohl in 2020 nicht ändern. Gleichwohl kann es bei einer prospektiven Kalkulation Sinn machen, hier einen Aufschlag einzukalkulieren.

Keine Entgeltfortzahlung bei groben Verschulden der Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

So steht es in § 3 EntgFG. Im hier vom LAG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall stürzte der Arbeitnehmer mit dem Fahrrad und wurde dadurch mehrere Wochen arbeitsunfähig. Nun waren dem Arbeitgeber hier die Umstände des Sturzes bekannt: Trotz eines ausdrücklichen Verkehrszeichens mit dem Zusatz der (ausgeschilderte) Fußweg sei für Radfahrer nicht geeignet, ist der Mitrabeiter dann auf einer sich an den Weg hinter einer Kurve anschließenden Treppe zu Fall gekommen.

Das Gericht entschied hier, dass ein Verschulden des Arbeitnehmers vorgelegen hatte und daher stand ihm kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu.

MdC 5.10.2019

Zugang einer Kündigung bei Erkrankung

Eine in den Briefkasten eingeworfene Kündigung geht dem Empfänger auch dann zu, wenn er sich krankheitsbedingt an einem anderen Ort aufhält - selbst wenn der Arbeitgeber von der Abwesenheit wusste.

Mit diesem Beschluss hat das LAG Schleswig-Holstein keine neue Entscheidung zum Kündigungsrecht getroffen. Allein der Zugang der Kündigung war hier noch einmal von Bedeutung, da der Arbeitgeber wusste, dass sich der Mitarbeiter bei seiner Schwester aufhielt.

Der Zugang einer Kündigung tritt grundsätzlich auch ein, wenn der Arbeitgeber von der Abwesenheit des Arbeitnehmers weiß (BAG vom 24.06.2004 -2 AZR 461/03). Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann sich im Einzelfall nach nach Treu und Glauben etwas Anderes ergeben. Solche besonderen Umstände sah das Gericht hier nicht.

MdC 05.10.2019

Gesetzesentwurf Pflegelöhneverbesserungsgesetz

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) veröffentlicht (BT-Drs.19/1339519/13395).

Wir hatten auf dieses Gesetzesvorhaben schon vor einiger Zeit hingewiesen, als der Kabinettsentwurf veröffentlicht wurde.

Auf Grund der starken Stellung der Kirchen sieht der Gesetzesentwurf eine Änderung des AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), so dass nunmehr im Bereich der Pflege auch Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können.

Die Beratung des Entwurfs findet sich in einem 5-minütigen Video in der Langfassung oder als Zusammenschnitt in einer Kurzfassung auf den Seiten des BMAS. Hubertus Heil hebt dabei noch einmal die Bedeutung der Tarifbindung hervor.

MdC 28.09.2019

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