Politik & Soziales

Gesetzliche Neuregelungen 2020

Das BMAS hat Ende letzter Woche eine Übersicht zu den gesetzlichen Neuregelungen in 2020 veröffentlicht. 

Bericht der Bundesregierung zum Arbeitsschutz veröffentlicht

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2018 beschlossen.

Erneute Initiative zur Flexibilisierung der Arbeitszeit

Bislang sind ja bekanntlich alle Initiativen zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Änderung des ARbZG gescheitert. Ein neuer Vorstoß wird jetzt aus Bayern unternommen. Die enstsprechende BR-Drucksache finden Sie hier.

Bundesrat unterstützt Freibetrag bei Betriebsrenten

Der Bundesrat unterstützt die Regierungspläne zur Entlastung der Betriebsrenten.

In seiner Stellungnahme vom 29.11.2019 äußerte er keine Einwendungen – sieht also keinen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett.

Die Bundesregierung plant, ab Januar 2020 einen dynamischen Freibetrag von zunächst 159 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung einzuführen. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung würden dann erst ab einer Betriebsrente von 160 Euro anfallen.

Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Mrd. Euro, etwa vier MillionenBetriebsrentner könnten davon profitieren.

Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten bräuchten ab 2020 gar keine Beiträge mehr zu zahlen, für andere soll sich der Beitragssatz reduzieren: Rund 60% der Betroffenen müssen künftig maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrag leisten. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet.

Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken, die sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer wichtigen Säule zur Absicherung des Lebensstandards im Alter entwickelt hat. Besonders junge Beschäftigte sollen motiviert werden, eine Betriebsrente aufzubauen.

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenkassen wurde damals beschlossen, Betriebsrenten ab einer bestimmten Höhe nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die sog. Doppelverbeitragung. Im April 2019 hatte der Bundesrat mit einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Doppelverbeitragung abzuschaffen.

Der Bundestag hat bereits parallel mit seinen Beratungen begonnen, um das Gesetzgebungsverfahren noch vor Weihnachten abschließen zu können. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetzesbeschluss.

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 29.11.2019

 

Novelle der Aufstiegsfortbildungsförderung

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) (19/15273) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Auskunft das Ziel, die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland zu stärken. Durch Leistungsverbesserungen und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für jeden Einzelnen sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen demnach noch attraktiver werden.


Mögliche finanzielle Hemmnisse für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei einer Entscheidung für die höherqualifizierende Berufsbildung sollen dadurch abgebaut werden. So sollen noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen gewonnen werden und somit der Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem
dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft sichergestellt werden. Die Gleichwertigkeit des beruflichen Qualifizierungsweges mit dem akademischen Qualifizierungsweg soll durch ein Förderangebot für die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung eingeführten drei beruflichen Fortbildungsstufen gestärkt werden.
Anders als bisher werde ein Aufstieg Schritt für Schritt über alle drei beruflichen Fortbildungsstufen bis auf "Master-Niveau" konsequent durch das AFBG gefördert, schreibt die Bundesregierung. Die Förderung durch das AFBG werde auf die Vorbereitung auf Prüfungen aller drei im BBiG und in der HwO verankerten beruflichen Fortbildungsstufen der
höherqualifizierenden Berufsbildung erweitert. Damit bestehe auf jeder Fortbildungsstufe ein passgenauer, ergänzender Förderanspruch auf der Grundlage des AFBG für Fortbildungsabschlüsse nach dem BBiG und der HwO sowie für solche Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.


Zudem soll nach den mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG vom 8. Juli 2019) eingeführten Verbesserungen für Studierende sowie für Schüler mit diesem Gesetzentwurf nun auch das Förderangebot für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen im beruflichen System
gleichwertig verbessert werden.


Ein besonderer Fokus werde bei dieser Novelle des AFBG darüber hinaus auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung gelegt.

Quelle: Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages (Nr. 1334 v. 26.11.2019)
https://www.bundestag.de/hib
Stand: 30.11.2019

Neue Gesetze beschlossen

Der Bundesrat hat am Donnerstag, den 08.11.2019 einige neue Gesetze beschlossen. Arbeitsrechtlich ist hier vor allem das Pflegelöhneverbesserungsgesetz relevant - zwar nicht für die Jugendhilfe, aber als quasi benachbarter Bereich in unserem Sozialleistungssystem beachtenswert.

Der Bundestag hat am 7.11.2019 das Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen. Interessant für Jugendhilfeeinrichtungen ist dabei, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens einige wichtige Änderungen im SGB XII und SGB IX erfolgt sind, welche (positive) Auswirkungen auf die Finanzierung bzw. LEQ-Vereinbarungen haben. Das Gesetz muss am 29.11.2019 noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

 

MdC 21.11.2019

Stärkung der Tarifpartnerschaft gefordert

In Berlin wurde am 18.11.2019 vom OECD-Direktor für Beschäftigung, Stefano Scarpetta, die Studie "Gemeinsam zum Erfolg: Tarifverhandlungen und Mitsprache in einer Arbeitswelt im Wandel" zur Lage der kollektiven Tarifverhandlungssysteme und der betriebliche Beteiligung (Workers' Voice) in den OECD-Ländern vorgestellt. Angesichts einer sich wandelnden Arbeitswelt mit immer neuen Beschäftigungsformen und Geschäftsmodellen appelliert die OECD an ihre Mitgliedstaaten, die Rolle von Tarifpartnerschaft und Mitsprache wieder zu stärken und dafür zu sorgen, dass alle Menschen unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses auch davon profitieren. Die gewerkschaftliche Organisation von Beschäftigten und Tarifbindung von Arbeitsverhältnissen gehen seit Jahren - auch in Deutschland - erheblich zurück. Dabei haben Tarifbeziehungen und Arbeitnehmermitsprache laut der Studie grundsätzlich großen Einfluss auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsqualität.

 

MdC 21.11.2019

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Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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