Politik & Soziales

Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz

Das BMFSFJ hat einen Leitfaden für Arbeitgeber entwickelt, der sehr übersichtlich die Regelungen zum Mutterschutz und zum Gesundheitsschutz darstellt. Der Leitfaden steht als pdf zum Download zur Verfügung.

 

Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019 - 2021

Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaftsverbände und der Gewerkschaften haben gestern im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die neue Vereinbarung der Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019 - 2021 unterzeichnet. Mit der Erklärung bekennen sich die Unterzeichner zu einer starken beruflichen Bildung und richten die Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen dafür neu aus. Das Ende 2014 gegründete Bündnis setzt sich dafür ein, die Attraktivität, Qualität und Leistungsfähigkeit sowie die Integrationskraft der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Allianz für Aus- und Weiterbildung.

Neue EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

Weitgehend unbeachtet erfolgte 2017 die Proklamation der ESSR, der europäischen Säule sozialer Rechte. Als eine der ersten Richtlinie infolge der ESSR (deren Volltext hier zu finden ist) trat nun die neue EU-Richtlinie auf deren Grundlage in Kraft. Mit der Richtlinie 2019/1152 sollen EU-weit transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.

Auswirkungen wird dies zunächst (nur) für den Gesetzgeber haben, der diese Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen muss. Auswirkungen wird das aber in einigen Bereichen des deutschen Arbeitsrechts, insbesondere muss das Nachweisgesetz angepasst werden.

Über die einzelnen gesetzlichen Änderungen, die der Gesetzgeber nun schaffen muss, werden wir berichten wenn es soweit ist.

Ein Blick in die Richtlinie - und auch die ESSR - lohnt aber allemal, da die EU sich hier vor allem auch noch einmal aus der Perspektive der sozialen Sicherheit präsentiert.

MdC 2.08.2019

Bundesrat hat Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebilligt

Der Bundesrat hat am 28.06.2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebilligt, das sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten richtet, die in Deutschland arbeiten möchten. Damit entfällt die bisherige Beschränkung auf sog. Engpassberufe, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind.

Ob dies für die Behebung des Fachkräftemangels in der Jugendhilfe Bedeutung erlangt darf allerdings bezweifelt werden, da für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Sprachkenntnisse erforderlich sind. Insgesamt ist es aber gesamtwirtschaftlich ein wichtiger Schritt.

Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf für bessere Löhne in der Pflege

Der Bereich der Pflege und die Kinder- und Jugendhilfe ähneln sich in vielen Punkten. Das System der prospektiven Entgelte ist ähnlich, der Fachkräftemangel ist in beiden Bereichen sehr hoch und auch die Trägerstrukturen mit der Mischung aus privat-gewerblichen Anbietern und kirchlichen Einrichtungen weisen große Parallelen auf. Von daher lohnt es sich, die aktuellen Entwicklungen auch im Bereich der Pflege zu beobachten.

Hier gibt es nun Neuigkeiten. Das Bundeskabinett hat am 19.06.2019 den Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) beschlossen und es ist vorgesehen, dass das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege bis Ende des Jahres in Kraft tritt.

Eine wesentliche Zielsetzung ist die Schaffung eines fairen Wettbewerbs in der Pflege, der nicht zulasten der Pflegebedürftigen geht und auch nicht auf dem Rücken derer ausgetragen wird, die in der Pflege arbeiten.

Der Gesetzesentwurf sieht hier 2 mögliche Wege vor: Branchenweit erstreckte Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnungen, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.

Für die Durchsetzung spürbarer Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 7a AEntG), also eine Tarifvertragslösung, nach Auffassung des BMAS die beste Variante.  Auf Grund des hohen Anteils kirchlicher Träger, die überwiegend keine Tarifverträge schließen, sondern im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes bislang ihre eigenen Wege gehen dürfen, sieht der aktuelle Gesetzesentwurf hier ein neues Verfahren im Rahmen des AEntG (Arbeitsnehmerentsendegesetz) vor. Das Verfahren nach dem AEntG wird dazu unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und der großen Bedeutung der Religionsgesellschaften in der Pflegebranche angepasst. Das Ziel ist, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/ West-Unterschiede beendet werden.

Sofern sich hier keine Einigung erzielen lässt, wird es vermutlich zu einer Lösung über den Weg entsprechender Rechtsverordnungen kommen.

Dass eine tarifvertragliche Lösung bevorzugt wird, zeigt sich auch in der aktuellen Debatte über die Stärkung der Tarifautonomie. Hier hatte sich der Bundesrat bereits mit einer am 07.06.2019 gefassten Entschließung (BR.-Drs. 212/19) für eine Stärkung der Tarifautonomie eingesetzt und zum Ausdruck gebracht, dass Tarifverträge die Basis der sozialen Marktwirtschaft sind.

 Die weitere Entwicklung ist in diesem Bereich zu beobachten, da ein solches Modell auch für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe relevant werden könnte.

 

 

Konzertierte Aktion Pflege

Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen sich nun nach einer Mitteilung des BMAS schnell und spürbar verbessern. Das ist Ziel der Konzertierten Aktion Pflege, die unter der Leitung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.

Freiwilliges Soziales Jahr zukünftig auch in Teilzeit möglich

Der Bundesrat hat am 12.04.2019 einen Bundestagsbeschluss gebilligt, wonach Jugendliche unter 27 Jahre, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren, das künftig in Teilzeit tun können.

Die Neuregelung richtet sich auch an Jugendliche, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren möchten. Voraussetzung für die Teilzeitregelung ist, dass die Betroffenen aus wichtigen persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können – etwa weil sie ein eigenes Kind zu betreuen haben, schwerbehindert sind oder als Flüchtling nebenbei einen Deutschkurs besuchen. Bislang gilt der Teilzeitanspruch nur für ältere Freiwillige.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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