Welches Datum muss ins Arbeitszeugnis?

Mit dieser Frage hatte sich das LAG Köln zu beschäftigen.

Im Zeugnis ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben - und nicht etwa der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist.

24.06.2020 MdC

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