Politik & Soziales

Sozialversicherungswerte 2022

Das Kabinett hat am 20. Oktober 2021 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen und die entsprechenden Werte veröffentlicht.

Neben den Rechengrößen ist für unsere Mitglieder insbesondere für die Entgeltkalkulation von Bedeutung, in welchem Umfang die Sozialversicherungsbeiträge steigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand bleibt es voraussichtlich weitgehend bei den Werten aus 2021, gestiegen ist lediglich der Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen, der nun mit durchschnittlich 1,3 % ins Gewicht fällt. Angepasst wurden auch die Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung.

Da die Sozialversicherungswerte allerdings noch nicht abschließend feststehen, sollten bei der Kalkulation der Entgelte entsprechende Risiken eingeplant werden.

Eine sehr gut gepflegte Internetseite zu diesem Thema ist die Website www.lohn-info.de

Nicht vergessen werden dürfen bei der Berechnung die Umlagesätze U 2 und ggf. U 1 sowie die Insolvenzgeldumlage. Eine Übersicht zu den einzelnen Beitragssätzen der Krankenkassen findet sich hier.

Kleinere Arbeitgeber, die am Umlageverfahren U 1 teilnehmen, sollten im Übrigen zum Jahresende überlegen, ob sie ihre Personalkosten durch eine entsprechende Wahl des Umlagesatzes optimieren können. Die Frist zur Ausübung des Wahlrechtes ist bei den Krankenkassen unterschiedlich geregelt, daher sollte die Entscheidung bis spätestens Mitte Dezember getroffen worden sein – danach hat man sich automatisch wieder für ein Jahr festgelegt.

Das Thema Umlageverfahren nach dem AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) werden wir im Übrigen auch kurz in unserem nächsten  Seminar behandeln. Wir haben für das Seminar auch noch einige wenige Plätze frei, die trotz Ablauf der Anmeldefrist belegt werden können.

5.11.2021 MdC

Änderungen des Arbeitszeitgesetzes zu erwarten

SPD, Grüne und FDP haben heute ein (erstes) Ergebnispapier ihrer Sondierungen vorgelegt. Arbeitsrechtlich wird es vor allem beim Arbeitszeitgesetz interessant:

Um auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren und die Wünsche von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung aufzugreifen, wollen wir Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Im Rahmen einer befristeten  Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und
in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen (Experimentierräume).

Deutlich wird daraus, dass auch zukünftig Abweichungen nur mittels Tarifverträgen möglich sein werden. Inwieweit die geplanten Änderungen (vorausgesetzt zunächst einmal, dass es überhaupt zur Koalition kommt, was aber zu vermuten ist) über die auch bislang schon möglichen Abweichungen hinausgehen ist noch nicht bekannt. 

MdC 15.10.2021

Ohne Impfung weniger Lohn...

...so die Süddeutsche Zeitung zum aktuellen Beschluss von Bund und Ländern, ab dem 1.11.2021 keine Entschädigungslkeistungen mehr im Quarantänefall für Ungeimpfte zu leisten.

Der Beschluss geht zurück auf eine ohnehin bereits in § 56 IfSG geregelte Leistung, von der einige Länder bereits jetzt Gebrauch gemacht haben.

Nicht erfasst sind davon die Fälle, in denen geimpfte Personen in Quarantäne müssen. Zur auch im Falle einer vollständigen Impfung möglichen Quarantäne hat das RKI einige Hinweise veröffentlicht.

Zu den aktuellen Fragen, die mit dem Beschluss verbunden sind, werden wir in den kommenden Tagen unser FAQ ergänzen.

Übersicht Wahlprogramme

Die Kolleginnen und Kollegen der bekannten Kanzlei kliemt haben eine schöne Zusammenfassung der Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 hinsichtlich der Ziele und Veränderungen im Arbeitsrecht erstellt. Absolut lesenswert!

Fragerecht zum Impfstatus beschlossen

Mit dem „Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021“ hat der Gesetzgeber am 07.09.2021 in kürzester Zeit eine Ergänzung des IFSG  durch den Bundestag gebracht, die als Erweiterung des Fragerechts des § 23a IFSG gesehen werden kann. Das Gesetz wurde am 14.09.2021 verkündet und ist daher in Kraft.

In § 36 (3) IfSG heißt es daher ab sofort:

„Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Abs. 1 S. 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat und soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist, darf der Arbeitgeber in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen und Unternehmen personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“

Damit ist ein Fragerecht für bestimmte Einrichtungen verankert worden, zu denen auch Jugendhilfeeinrichtungen zählen.

Das Fragerecht ist damit begrenzt auf wenige Branchen und zudem zeitlich begrenzt für die Dauer des "Vorliegens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite".

Arbeitsrechtlich sind und werden damit einige Fragen verbunden sein; wir werden versuchen, die wichtigsten Fragen dazu in den kommenden Wochen zu beantworten.

18.09.2021 MdC

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Detaillierte Informationen finden sich auf der Homepage des BMAS.

Neues aus dem BMAS

Das BMAS hat in den letzten Wochen gleich eine ganze Reihe von Aktivitäten veröffentlicht. Zunächst ist da der Start des "Arbeitswelt-Portals" am 11.05.2021 zu nennen. Dort finden sich Informationen zu den wichtigen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis sowie zu aktuellen Entwicklungen und den Trends, die die Arbeitswelt in den nächsten Jahren prägen werden.

Nur einen Tag später, am 12.05.2021, wurde der 6. Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen.

Am 18. Mai folgte dann der erste „Arbeitswelt-Bericht“.

Erst gestern hat Hubertus Heil den Startschuss für den Beginn der neuen 3. Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) gesetzt.

Es ist davon auszugehen, dass damit noch nicht Schluss ist. Der Wahlkampf hat begonnen und wir gehen davon aus, dass neben den nun veröffentlichten Berichten auch noch einige Gesetzesinitiativen folgen werden. Begonnen hat es ja bereits mit der anstehenden Reform des Befristungsrechts und der angedachten Stärkung der Betriebsräte. Bis zum Jahresende dürften aber noch weitere Vorhaben auf uns zukommen, die nicht nur auf der nationalen Arbeits- und Sozialpolitik beruhen, sondern auch durch die Entwicklungen im Europarecht geprägt sind. Die Nachweis-Richtlinie und die "Whistleblower"-Richtlinie sind nur einige Vorschriften, die nun in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Wir werden dazu berichten, wenn es konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe gibt.

MdC

 

 

 

 

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